Geändert: DGUV Regel 112-193 Benutzung von Kopfschutz

Die DGUV Regel 112-193 wurde überarbeitet und ihr Anwendungsbereich erweitert. Neben Industrieschutzhelmen und Anstoßkappen werden nun weitere Kopfschutzarten wie Fahrradhelme und elektrisch isolierende Helme einbezogen. Die aktualisierte Regel bietet Fachkräften verbesserte Orientierung bei Auswahl und Einsatz verschiedenster Kopfschutztypen.

Dokument DGUV Regel 112-193
Änderung Geändert

Für die Praxis: Betriebe sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und überarbeitete Auswahlkriterien für Kopfschutz berücksichtigen. Die erweiterte Regel ermöglicht eine differenzierte Betrachtung verschiedener Kopfschutzarten für unterschiedliche Tätigkeiten und Risikobereiche.

Quelle: DGUV Fachbereich PSA

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