Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen müssen regelmäßig überprüft werden. Während sichtbare Schäden sofort zum Austausch führen, ist bei Polycarbonat-Scheiben auch das Herstelldatum entscheidend: Der Hersteller garantiert die Rückhaltefähigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum, nach dem die Scheibe verspröden kann – ohne dass dies sichtbar ist.
Für die Praxis: Dokumentieren Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Inspektions- und Wechselintervall für Schutzscheiben. Beschaffen Sie vom Scheibenhersteller oder der Maschinenbetriebsanleitung das Haltbarkeitsdatum und führen Sie regelmäßige Sichtprüfungen durch. Beschädigte Scheiben sind umgehend zu ersetzen, unabhängig vom Alter.
Quelle: KomNet NRW
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