Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat im Frühjahr 1.736 Holzbetriebe besucht und deren Arbeitsschutz umfassend überprüft. Die Ergebnisse zeigen: Über 90 Prozent verfügen über Gefährdungsbeurteilungen und führen Unterweisungen durch, doch in der Umsetzung gibt es erhebliche Lücken – insbesondere bei regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln und der Maschinensicherheit. Vor allem in Kleinstbetrieben und Sägewerken besteht Handlungsbedarf.
Für die Praxis: Betriebe sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen auf Aktualität und Vollständigkeit überprüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen regelmäßige Prüffristen für Absauganlagen, elektrische Geräte und Fahrzeuge – diese werden häufig vernachlässigt. Bei Holzbearbeitungsmaschinen müssen aktuelle Schutzvorrichtungen installiert sein; veraltete Lösungen wie Abweisbügel sind nicht ausreichend.
Quelle: BGHM
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