Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt Sicherheitsanforderungen für Maschinen beim Inverkehrbringen fest. Während Hersteller für sichere Konstruktion und Konformitätsbewertung zuständig sind, verpflichtet die Betriebssicherheitsverordnung Arbeitgeber zur sicheren Verwendung im Betrieb. Ab Januar 2027 ersetzt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Richtlinie.
Für die Praxis: Arbeitgeber sollten bei der Beschaffung von Maschinen überprüfen, ob die erforderlichen Sicherheitsmerkmale vorhanden sind und unter den geplanten Einsatzbedingungen ausreichend Schutz bieten. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Pflicht zur sicheren Bereitstellung und betrieblichen Überwachung von Arbeitsmitteln. Die kommende Maschinenverordnung sollte frühzeitig in Beschaffungsprozessen berücksichtigt werden.
Quelle: SiFa-flex Blog
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
