Höhenarbeiten: Leitern nur als letzte Option einsetzen

Ein Drittel der meldepflichtigen Absturzunfälle entstehen durch Stürze von Leitern oder Tritten mit teilweise schweren Folgen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall weist darauf hin, dass Leitern nur bei geringer Gefährdung, kurzer Dauer und sicherer Durchführbarkeit als Arbeitsplatz genutzt werden sollten. Stattdessen empfiehlt sie den Einsatz von Gerüsten, fahrbaren Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen als sichere Alternativen.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitsschutz-Verantwortliche prüfen, ob Leitern wirklich notwendig sind oder durch bessere Lösungen ersetzt werden können. Typische Unfallursachen wie falsche Aufstellung, Gleichgewichtsverlust durch Hinauslehnen und unsachgemäße Nutzung sollten in Unterweisungen thematisiert werden. Die TRBS 2121 Teil 2 legt klare Einsatzgrenzen fest, die bei der Planung einzuhalten sind.

Quelle: BGHM

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