BGHM warnt vor unzureichenden Kranführer-Schulungen

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall weist darauf hin, dass am Markt Schulungsangebote existieren, die Zertifikate nach DGUV Grundsatz 309-003…

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall weist darauf hin, dass am Markt Schulungsangebote existieren, die Zertifikate nach DGUV Grundsatz 309-003 ausstellen, ohne die vorgeschriebene Dauer von 10 bis 15 Tagen einzuhalten. Teilweise werden Turmdrehkranführer-Qualifizierungen in nur einem Tag durchgeführt und dennoch mit dem Zusatz "gemäß DGUV Grundsatz 309-003" bescheinigt. Dies verstößt gegen die Anforderungen und kann für Betriebe zu Haftungsrisiken führen.

Für die Praxis: Betriebe sollten bei der Auswahl von Schulungsanbietern für Turmdrehkranführer prüfen, ob die vollständigen Anforderungen des DGUV Grundsatzes 309-003 eingehalten werden – insbesondere Dauer, theoretische und praktische Inhalte sowie Lernerfolgskontrolle. Die Akzeptanz nicht konformer Bescheinigungen erfüllt die Betriebssicherheitsverordnung nicht und führt zu Haftungsrisiken im Schadensfall.

Quelle: BGHM

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