Verlader können ihre Verantwortung für sichere Ladungssicherung nicht durch vertragliche Vereinbarungen komplett an Spediteure abwälzen. StVO, StGB, HGB und gefahrgutrechtliche Vorschriften sehen vor, dass alle an Transport und Verladung Beteiligten – einschließlich des Verladens – Verantwortung für ordnungsgemäße Sicherung tragen. Bei Unfällen drohen dem Verlader daher auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn Mängel in der Ladungssicherung nachgewiesen werden.
Für die Praxis: Betriebe sollten in ihren Gefährdungsbeurteilungen zur Verladung explizit dokumentieren, dass Ladungssicherung eine gemeinsame Verantwortung ist. Unterweisungen müssen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Verträge mit Spediteuren die persönliche Sorgfaltspflicht nicht ersetzen. Checklisten und Abnahmeverfahren für beladene Fahrzeuge helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.
Quelle: KomNet NRW
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