TRGS 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Die TRGS 529 regelt den Umgang mit Gefahrstoffen bei Biogasanlagen. Sie enthält Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen bei der Biogaserzeugung und -verarbeitung.

Dokument TRGS 529
Änderung Neu
Fundstelle BAuA

Für die Praxis: SiFas sollten in der vollständigen TRGS 529 prüfen, welche Gefährdungen bei Biogastätigkeiten im Betrieb relevant sind und welche Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung dokumentiert werden müssen.

Quelle: BAuA

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