Die TRGS 529 regelt den Umgang mit Gefahrstoffen bei Biogasanlagen. Sie enthält Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen bei der Biogaserzeugung und -verarbeitung.
| Dokument | TRGS 529 |
|---|---|
| Änderung | Neu |
| Fundstelle | BAuA |
Für die Praxis: SiFas sollten in der vollständigen TRGS 529 prüfen, welche Gefährdungen bei Biogastätigkeiten im Betrieb relevant sind und welche Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung dokumentiert werden müssen.
Quelle: BAuA
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