Die TRGS 410 regelt die Führung eines Expositionsverzeichnisses für Arbeitsplätze mit Kontakt zu krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B. Das Verzeichnis dokumentiert betroffene Beschäftigte und ihre Exposition gegenüber diesen besonders gefährlichen Stoffen.
| Dokument | TRGS 410 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Fundstelle | BAuA |
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Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen sollten prüfen, ob krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A/1B am Arbeitsplatz vorhanden sind und ob ein Expositionsverzeichnis zu führen ist. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten die konkreten Anforderungen der TRGS 410 zur Dokumentation und Aktualisierung bei der BAuA einsehen.
Quelle: BAuA
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