Kristalliner Quarzstaub bei der Bearbeitung von Naturstein, Beton und ähnlichen Materialien zählt zu den häufigsten Gesundheitsrisiken im Handwerk und der Industrie. Die winzigen alveolengängigen Partikel können bis in die Lungenbläschen eindringen und zu Silikose oder Lungenkrebs führen. Der gültige Beurteilungswert liegt bei 0,05 mg/m³ pro Achtstundenschicht, doch selbst dessen Einhaltung reicht nicht aus – das Minimierungsgebot verpflichtet zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen müssen Quarzstaubexpositionen explizit adressieren, auch in Bereichen, in denen sie nicht unmittelbar erwartet werden. Maßnahmen sollten priorisiert nach STOP-Prinzip umgesetzt werden (Substitution, technische Lösungen wie Nassverfahren oder Absaugung, Organisation und PSA). Regelmäßige Messungen durch fachkundige Messstellen, strikte Trennung von Arbeits- und Pausenbereichen sowie Schulungen zur Vermeidung von Staubverschleppung sind dokumentationspflichtig.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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