Peressigsäure OP1B: Lagerung im Sicherheitsschrank mit Druckentlastung erforderlich

Organische Peroxide der Gefahrengruppe OP1B wie Peressigsäure dürfen in belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, wenn die Gefahrengruppe in der Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen ist. Der Schrank muss jedoch mit Druckentlastungsflächen ausgestattet sein, wie die TRGS 741 und die Gefahrstoffverordnung vorsehen.

Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zunächst dokumentieren, dass die verwendete Peressigsäure tatsächlich der Gefahrengruppe OP1B entspricht. Der Sicherheitsschrank selbst benötigt Druckentlastungsflächen aus leichten Materialien; diese Anforderung und der konkrete Schrank sind ebenfalls in der Beurteilung zu erfassen. Der Schrank muss sich in einem für die Lagerung geeigneten Raum befinden, der kein Arbeitsplatz ist.

Quelle: KomNet NRW

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