Hautschutzplan nach TRGS 401: Anforderungen und praktische Umsetzung

Berufliche Hautbelastungen entstehen nicht nur durch Chemikalien, sondern auch durch Feuchtigkeit, häufiges Waschen oder langes Tragen von…

Berufliche Hautbelastungen entstehen nicht nur durch Chemikalien, sondern auch durch Feuchtigkeit, häufiges Waschen oder langes Tragen von Schutzhandschuhen. Die TRGS 401 verlangt arbeitsplatzbezogene Hautschutzpläne, um Gefährdungen zu konkretisieren und Beschäftigte mit verständlichen Maßnahmen auszustatten. Ob ein formaler Plan erforderlich ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.

Für die Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage: Dokumentieren Sie systematisch Hautrisiken am Arbeitsplatz, auch regelmäßigen Wasserkontakt ab zwei Stunden täglich. Der Hautschutzplan übersetzt diese Ergebnisse in konkrete Vorgaben zu Schutzhandschuhen, Reinigungs- und Pflegemitteln und muss für Beschäftigte unmittelbar verständlich und umsetzbar sein.

Quelle: SiFa-flex Blog

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