Ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis ist gesetzliche Pflicht und bildet die Grundlage für sichere Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb. Unternehmen müssen alle eingesetzten und entstehenden Gefahrstoffe systematisch erfassen, aktuell dokumentieren und regelmäßig überprüfen – dabei werden Prozessnebenprodukte wie Schweißrauche oder Holzstäube häufig übersehen.
Für die Praxis: Bei der Erstellung sollten Sie eine Betriebsbegehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen, um alle Gefahrstoffe vollständig zu erfassen – auch entstehende wie Schweißrauche. Legen Sie eine klare Verantwortlichkeit für die regelmäßige Aktualisierung fest und nutzen Sie digitale Lösungen, um Sicherheitsdatenblätter aktuell zu halten und die Verknüpfung zur Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten.
Quelle: SiFa-flex Blog
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
