Die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Betrieben praktisch notwendig. Entscheidend ist, dass Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung mit Gefahrstoffen fachkundig durchführen und umsetzen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Die konkrete Rolle muss schriftlich definiert und von anderen Arbeitsschutzfunktionen klar abgegrenzt werden.
Für die Praxis: Betriebe sollten prüfen, ob ihre Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (auch in Handwerk, Instandhaltung oder Reinigung) fachkundige Bearbeitung erfordern. Ist interne Fachkunde nicht vorhanden, ist externe Beratung einzubinden. Die Aufgabenbeschreibung des Gefahrstoffbeauftragten sollte schriftlich festgehalten und vom Arbeitgeber genehmigt werden, um Verantwortlichkeiten zu klären.
Quelle: SiFa-flex Blog
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