Feuerwerkskörper-Transport: Mengengrenzen ohne ADR-Schulung

Silvesterfeuerwerk der Klasse 1.4S darf ohne Mengenbegrenzung, Klasse 1.4G bis 333 kg Nettoexplosivstoff pro Fahrzeug befördert werden.

Silvesterfeuerwerk der Klasse 1.4S darf ohne Mengenbegrenzung, Klasse 1.4G bis 333 kg Nettoexplosivstoff pro Fahrzeug befördert werden. Bei Einhaltung der Freistellungsregeln nach ADR entfallen Anforderungen wie Warntafeln und ADR-Fahrerschulung, nicht aber die grundlegende Unterweisung und Ladungssicherung.

Für die Praxis: Betriebe, die Feuerwerk transportieren, müssen zunächst klären, welche UN-Nummern ihre Produkte haben. Je nach Klassifizierung gelten unterschiedliche Mengengrenzen und Vereinfachungen. Eine schriftliche Dokumentation der Ladungssicherung und des Beförderungspapiers bleibt erforderlich.

Quelle: KomNet NRW

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