Silvesterfeuerwerk der Klasse 1.4S darf ohne Mengenbegrenzung, Klasse 1.4G bis 333 kg Nettoexplosivstoff pro Fahrzeug befördert werden. Bei Einhaltung der Freistellungsregeln nach ADR entfallen Anforderungen wie Warntafeln und ADR-Fahrerschulung, nicht aber die grundlegende Unterweisung und Ladungssicherung.
Für die Praxis: Betriebe, die Feuerwerk transportieren, müssen zunächst klären, welche UN-Nummern ihre Produkte haben. Je nach Klassifizierung gelten unterschiedliche Mengengrenzen und Vereinfachungen. Eine schriftliche Dokumentation der Ladungssicherung und des Beförderungspapiers bleibt erforderlich.
Quelle: KomNet NRW
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