Hochrisiko-Betriebe wie Raffinerien oder Flughäfen unterhalten eigene Werkfeuerwehren, um Notfälle mit speziell geschultem Personal und Equipment sofort bekämpfen zu können. Eine Gesetzesnovelle in Brandenburg erweitert nun die Befugnisse solcher Feuerwehren und ermöglicht künftig auch Betriebsfeuerwehren, außerhalb ihres Betriebs bei der örtlichen Brandbekämpfung zu helfen. Andere Bundesländer folgen diesem Trend bereits.
Für die Praxis: Für Unternehmen im Chemie-, Raffinerien- oder Flughafensektor ist eine adequate Werkfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr Teil der Notfallvorsorge und senkt Versicherungsprämien. Die neue Rechtslage in Brandenburg ermöglicht künftig auch Synergien durch gemeinsame Werkfeuerwehren mehrerer Unternehmen in Industrieparks – ein Ansatz, den andere Bundesländer prüfen sollten.
Quelle: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
