Geändert: TRBS 3151 Brand- und Explosionsschutz an Tankstellen

Die TRBS 3151 regelt Maßnahmen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen für Landfahrzeuge.

Die TRBS 3151 regelt Maßnahmen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen für Landfahrzeuge. Die Technische Regel konkretisiert die Anforderungen des Betriebssicherheitsverordnung für diese speziellen Betriebsstätten.

Dokument TRBS 3151
Änderung Geändert
Fundstelle BAuA

Für die Praxis: SiFas sollten die aktuell geltende Fassung der TRBS 3151 auf der BAuA-Website prüfen und ihre Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen für Tankstellen und Gasfüllanlagen entsprechend überprüfen und anpassen.

Quelle: BAuA

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.