Todesfälle durch defekte Gasthermen und Heizungsanlagen zeigen das Risiko von Kohlenmonoxid (CO) in Privathaushalten. Im Gegensatz zu gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern gibt es für CO-Warnmelder keine Installationspflicht, obwohl sie unsichtbares und geruchloses Gas zuverlässig erkennen können. Experten sehen die Installation als wichtige private Sicherheitsmaßnahme für Haushalte mit Gas- oder Ölheizungen.
Für die Praxis: In Betriebsstätten mit Gasthermen, Öfen oder Generatoren sollten in der Gefährdungsbeurteilung CO-Quellen identifiziert werden. CO-Warnmelder gehören nicht zur gesetzlichen Schutzpflicht, ergänzen aber das Schutzsystem sinnvoll – sie ersetzen Rauchmelder nicht, sondern funktionieren parallel. Die Anbringung in Kopfhöhe (ca. 1,50 m) ist entscheidend für sichere Messergebnisse.
Quelle: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal
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