Ausgebildete Brandschutzbeauftragte sind berechtigt, Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dies ist eine Kernaufgabe gemäß DGUV Information 205-003 und erfordert keine zusätzliche Qualifikation.
Für die Praxis: Unternehmen können ihre Brandschutzbeauftragten direkt mit der Schulung von Brandschutzhelfer und der praktischen Feuerlöscher-Unterweisung beauftragen. Die entsprechende Dokumentation dieser Schulungsmaßnahmen sollte wie bei anderen Unterweisungen erfolgen.
Quelle: KomNet NRW
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