Brandschutzbeauftragte dürfen Feuerlöscher-Schulungen durchführen

Ausgebildete Brandschutzbeauftragte sind berechtigt, Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

Ausgebildete Brandschutzbeauftragte sind berechtigt, Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dies ist eine Kernaufgabe gemäß DGUV Information 205-003 und erfordert keine zusätzliche Qualifikation.

Für die Praxis: Unternehmen können ihre Brandschutzbeauftragten direkt mit der Schulung von Brandschutzhelfer und der praktischen Feuerlöscher-Unterweisung beauftragen. Die entsprechende Dokumentation dieser Schulungsmaßnahmen sollte wie bei anderen Unterweisungen erfolgen.

Quelle: KomNet NRW

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