AED-Einsatz in Explosionsbereichen: Nur mit ausdrücklicher Herstellerfreigabe

Automatische externe Defibrillatoren (AED) sind normalerweise nicht explosionsgeschützt und dürfen daher nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. Ausnahme: Der Hersteller hat das Gerät ausdrücklich für den jeweiligen Ex-Bereich freigegeben. Im Notfall gilt die Regel: Betroffene Person zunächst in sichere Umgebung bringen, dann AED einsetzen und parallel Herzdruckmassage durchführen.

Für die Praxis: Betriebe mit explosionsgefährdeten Bereichen sollten in ihrer Gefährdungsbeurteilung klären, ob reguläre AED-Geräte vorhanden sind, und diese ggf. aus Ex-Zonen entfernen oder durch zertifizierte Ex-Varianten ersetzen. Ersthelfende müssen unterwiesen werden, Verletzte zunächst den gefährlichen Bereich zu verlassen, bevor Reanimationsmaßnahmen beginnen.

Quelle: KomNet NRW

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