Neue Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten ab Februar 2026

Der Fachbereich Bauwesen der DGUV hat zusammen mit Handwerks- und Industrieverbänden verbindliche Sicherheitsanforderungen für keilgezinkte Dachlatten als Standplätze auf Dächern festgelegt. Der neue Anhang zur Dachlattenvereinbarung regelt Produkt- und Produktionsanforderungen und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Ziel ist die Vermeidung von Durchsturzunfällen und die Sicherung der Tragfähigkeit bei Dacharbeiten.

Dokument DGUV-Vereinbarung Anhang zur Dachlattenvereinbarung
Änderung Neu
Ausgabe 25. Februar 2026
Fundstelle DACH+HOLZ International 2026, Köln

Für die Praxis: Betriebe sollten sich ab sofort mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um bis zur Übergangsfrist im Februar 2026 ihre Prozesse anzupassen. Bei der Auswahl von Dachlatten als Standplatz ist künftig zu prüfen, ob diese den aktualisierten Festigkeitsanforderungen und der CE-Kennzeichnung genügen. Die Dokumentation der verwendeten Materialien und deren Konformität sollte in der Gefährdungsbeurteilung verankert sein.

Quelle: BauPortal (BG BAU)

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