Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand
Für die Praxis: Betriebe sollten die neuen Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Abbrucharbeiten zeitnah in ihre Gefährdungsbeurteilungen einarbeiten und Nachweise sorgfältig dokumentieren, um behördliche Anforderungen zu erfüllen.
Quelle: BauPortal (BG BAU)
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