Ladungssicherung: Schulungspflicht statt Verlademeister-Ausbildung

Betriebe, die selbst LKWs beladen, müssen ihre Beschäftigten mindestens alle drei Jahre in Ladungssicherung schulen – eine spezielle…

Betriebe, die selbst LKWs beladen, müssen ihre Beschäftigten mindestens alle drei Jahre in Ladungssicherung schulen – eine spezielle Verlademeister-Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Schulung sollte theoretische Grundlagen und praktische Durchführung vermitteln und dokumentiert werden. Ergänzend muss regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen allen beteiligten Mitarbeitern stattfinden.

Für die Praxis: Führen Sie ein Schulungsregister mit Datum, Teilnehmern und Inhalten der Ladungssicherungsschulung. Überprüfen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, welche Mitarbeiter mit Ladungssicherung beauftragt sind, und planen Sie entsprechende Auffrischungsschulungen rechtzeitig ein. Nutzen Sie Mitarbeiterbesprechungen zur regelmäßigen Thematisierung von Erfahrungen und Problemen.

Quelle: KomNet NRW

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