Arbeiten an reinen elektrotechnischen Anlagen fallen nicht automatisch unter die Baustellenverordnung, da diese sich auf bauliche Anlagen bezieht. Anders ist es, wenn gleichzeitig auch an der baulichen Struktur (z. B. Gebäude) gearbeitet wird – dann müssen elektrotechnische Maßnahmen in die Baustellen-Koordination einbezogen werden.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte geklärt werden, ob neben der elektrotechnischen Arbeit auch bauliche Tätigkeiten stattfinden. Ist dies der Fall, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt und die Koordination nach Baustellenverordnung befolgt werden. Reine Elektroarbeiten ohne Bezug zu Baumaßnahmen unterliegen anderen Regelwerken.
Quelle: KomNet NRW
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