Eigenbau mit Helfern: Meldepflicht und Versicherung bei der BG BAU

Wer private Bauvorhaben mit unbezahlten oder bezahlten Helfern durchführt, muss diese bei der BG BAU anmelden und Beiträge entrichten.

Wer private Bauvorhaben mit unbezahlten oder bezahlten Helfern durchführt, muss diese bei der BG BAU anmelden und Beiträge entrichten. Die Meldung sollte innerhalb einer Woche nach Baubeginn erfolgen. Bauherrinnen und Bauherren tragen Verantwortung für Gefährdungsschutz, Arbeitszeitdokumentation und Unfallmeldung.

Für die Praxis: Bei der Planung von Eigenbauprojekten mit Hilfskräften ist die rechtzeitige Anmeldung bei der BG BAU obligatorisch – auch für unentgeltliche Helfer. Dokumentieren Sie Arbeitsstunden mittels Eigenbaunachweis, führen Sie ein Bautagebuch und treffen Sie präventive Maßnahmen gegen typische Baustellengefahren wie Absturzrisiken und Gefahrstoffe. Unfälle mit mehr als dreitägiger Arbeitsunfähigkeit müssen der BG BAU gemeldet werden.

Quelle: BG BAU

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