Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf Dächern zählen zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten im Gebäudemanagement. Eigentümer und Betreiber können sich nicht auf baurechtliche Abnahmen berufen – die Arbeitsschutzpflichten bleiben vollständig bestehen. Die überarbeitete DGUV Information 201-056 bietet eine systematische Handlungshilfe zur Einordnung von Dachgefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung für Dacharbeiten müssen Nutzungsintensität und Wartungshäufigkeit dokumentiert werden, um die passende Ausstattungsklasse für Sicherungseinrichtungen abzuleiten. Auftraggeber sollten schriftlich auffordern, die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten – Ignorieren von Mängeln kann zu zivil-, ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlicher Haftung führen. Regelmäßige Unterweisung und Prüfung von Anschlagpunkten sind Teil der Betreiberverantwortung.
Quelle: BG BAU
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