Die Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft hat ihr Förderprogramm zum 1. Juli 2026 überarbeitet und zwei neue Arbeitsschutzprämien für Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen eingeführt. Gleichzeitig wurden die Förderstufen von fünf auf vier reduziert und mehrere bisherige Prämien eingestellt, wobei eine Übergangsregelung für Käufe vor dem 30. Juni 2026 gilt.
Für die Praxis: Betriebe sollten überprüfen, welche geplanten Investitionen noch unter alte Förderbedingungen fallen und ggf. Anträge bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Die neuen Förderstufen ermöglichen teilweise höhere Zuschüsse; Betriebe sollten ihre Beitragsstaffeln überprüfen und die aktualisierten Förderrichtlinien konsultieren.
Quelle: BauPortal (BG BAU)
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