Vibrationsbelastung bei Fahrpersonal: Ermittlung ohne teure Messungen

Für die Gefährdungsbeurteilung von Vibrationen bei Fahrpersonal müssen Arbeitgeber Expositionen nach der LärmVibrationsArbSchV ermitteln und bewerten.

Für die Gefährdungsbeurteilung von Vibrationen bei Fahrpersonal müssen Arbeitgeber Expositionen nach der LärmVibrationsArbSchV ermitteln und bewerten. Die DGUV stellt kostenlose Hilfsmittel wie Vibrationstabellen und Software-Tools zur Verfügung, um aufwändige Spezial-Messungen zu vermeiden.

Für die Praxis: Prüfen Sie zunächst, ob der Fahrzeug- oder Gerätehersteller Vibrationsdaten bereitstellt. Nutzen Sie dann die DGUV-Tabellen und den Online-Kennwertrechner zur Dokumentation der Exposition. Dies ersetzt zwar keine Messung bei Verdacht auf Grenzwertüberschreitung, ermöglicht aber eine erste orientierte Beurteilung.

Quelle: KomNet NRW

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