UV-Strahlung und Hitze: Gefährdungsbeurteilung für Freilandarbeiter

Beschäftigte in Außenberufen wie Logistik, Schifffahrt und Telekommunikation sind erheblicher natürlicher UV-Strahlung und Hitze ausgesetzt. Die BG Verkehr fordert Arbeitgeber auf, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und konkrete Schutzmaßnahmen nach dem Prinzip "Meiden, kleiden, cremen" umzusetzen. Je nach Expositionsdauer und -intensität kann eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge erforderlich sein.

Für die Praxis: Betriebe sollten in der Gefährdungsbeurteilung Expositionsdauer und UV-Intensität dokumentieren und Schichtplanungen ggf. in strahlungsärmere Morgenstunden verlegen. Körperbedeckende Kleidung mit UV-Schutzfaktor (UPF 40+) ist prioritär vor Sonnenschutzmitteln einzusetzen. Bei relevanten Belastungen ist den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anzubieten.

Quelle: BG Verkehr

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