Sucht am Arbeitsplatz: Handlungsrahmen für Führungskräfte

Substanz- und Verhaltenssüchte sind in deutschen Betrieben verbreitet und gefährden Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Der Artikel erläutert, wie Führungskräfte auffälliges Verhalten erkennen und angemessen intervenieren können – ohne selbst eine Diagnose stellen zu müssen. Frühes Handeln kann betroffenen Beschäftigten den Weg aus der Abhängigkeit eröffnen und Betriebsrisiken reduzieren.

Für die Praxis: Bei akuter Beeinträchtigung durch Suchtmittel muss die Tätigkeit sofort untersagt werden; eine Freistellung ohne Entgeltfortzahlung ist rechtlich zulässig. Führungskräfte sollten Verhaltensveränderungen wie Leistungsabfall, Fehlzeiten oder Gedächtnislücken dokumentieren und ansprechen – dabei hilft ein klares Suchtprotokolle in der Betriebsvereinbarung.

Quelle: DGUV Forum

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