Die technische Regel ASR A5.1 vom August 2025 enthält aktualisierte Vorgaben zum Schutz von Arbeitnehmern in nicht vollständig umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien. Die neue Publikation FBVW-506 fasst die Handlungsempfehlungen zum Kälteschutz kompakt zusammen und richtet sich an Betriebsverantwortliche, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte. Die Praxis zeigt: Gefährdungen durch niedrige Temperaturen entstehen durch das Zusammenspiel mehrerer Faktoren wie Bewegungsverhalten, Kleidung und Wetterbedingungen.
Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung müssen individuelle und externe Bedingungen wie Windstärke berücksichtigt werden. Ab minus fünf Grad sollte der Arbeitgeber Kälteschutzkleidung als PSA bereitstellen. Beschäftigte benötigen jährliche Sensibilisierungsschulungen zu Kälterisiken und zur korrekten Ausrüstung; Sicherheitsbeauftragte tragen durch Kontrolle und offene Kommunikation zur Umsetzung bei.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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