Schulstart 2026: Versicherungsschutz für Schüler richtig verstehen

Zum neuen Schuljahr klärt die DGUV auf, welche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen und…

Zum neuen Schuljahr klärt die DGUV auf, welche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen und welche nicht. Während Schulwege und schulisch organisierte Veranstaltungen versichert sind, entfällt der Schutz bei privaten Aktivitäten ohne Schulbeteiligung. Im Schadensfall ist eine sachgerechte Meldung und ärztliche Behandlung über Unfallversicherer entscheidend.

Für die Praxis: Schulen sollten ihre Lehrkräfte und Beschäftigten regelmäßig schulen, welche Ereignisse meldepflichtig sind und welche Abläufe bei Schulunfällen einzuleiten sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schulwegen: Hier muss der Arzt oder die Ärztin unbedingt informiert werden, um die richtige Behandlung über den Unfallversicherer zu sichern. Eine schriftliche Dokumentation der Versicherungsabläufe in Schulrichtlinien hilft Missverständnisse zu vermeiden.

Quelle: DGUV

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