Lärmmessung in Betrieben: Fachkompetenz und richtige Methodik entscheidend

Die DGUV weist darauf hin, dass Betriebe Lärmrisiken durch fachkundige Messungen systematisch erfassen sollten.

Die DGUV weist darauf hin, dass Betriebe Lärmrisiken durch fachkundige Messungen systematisch erfassen sollten. Wer über einen Tages-Lärmexpositionspegel von durchschnittlich 85 Dezibel hinausgeht, muss Minderungsmaßnahmen einleiten – eine Hörschädigung ist nicht rückgängig zu machen.

Für die Praxis: Für aussagekräftige Lärmmessungen sind qualifizierte Messfachleute erforderlich, die den kompletten Arbeitszyklus abbilden. Ergebnisse über 85 dB(A) erfordern eine Stufenplanung: zunächst technische Lösungen (leisere Maschinen, Lärmschutzaufbauten), dann organisatorische und personenbezogene Maßnahmen wie Gehörschutz.

Quelle: DGUV

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