Lärmmessung in Betrieben: Fachkompetenz und richtige Methodik entscheidend

Die DGUV weist darauf hin, dass Betriebe Lärmrisiken durch fachkundige Messungen systematisch erfassen sollten. Wer über einen Tages-Lärmexpositionspegel von durchschnittlich 85 Dezibel hinausgeht, muss Minderungsmaßnahmen einleiten – eine Hörschädigung ist nicht rückgängig zu machen.

Für die Praxis: Für aussagekräftige Lärmmessungen sind qualifizierte Messfachleute erforderlich, die den kompletten Arbeitszyklus abbilden. Ergebnisse über 85 dB(A) erfordern eine Stufenplanung: zunächst technische Lösungen (leisere Maschinen, Lärmschutzaufbauten), dann organisatorische und personenbezogene Maßnahmen wie Gehörschutz.

Quelle: DGUV

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