Bei der Erstellung eines Lärmkatasters müssen die Anforderungen der TRLV Lärm eingehalten werden. Lärmmessungen dürfen nur von befugten Personen wie Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen durchgeführt werden. Die Messmethoden, Geräte und Auswertungen sind in der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung sowie der zugehörigen Technischen Regel festgelegt.
Für die Praxis: Betriebe sollten prüfen, ob interne Messungen alle Anforderungen der TRLV Lärm Teil 2 erfüllen oder ob spezialisierte Messfachkräfte hinzugezogen werden müssen. Die Messergebnisse müssen dokumentiert und nach den vorgegebenen Verfahren ausgewertet werden, um die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen zu schaffen.
Quelle: KomNet NRW
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