Homeoffice-Arbeit: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bleibt erhalten

Beschäftigte im Homeoffice genießen den gleichen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz wie an der Unternehmensstätte.

Beschäftigte im Homeoffice genießen den gleichen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz wie an der Unternehmensstätte. Dies gilt nach SGB VII, solange der Unfall unmittelbar aus einer versicherten beruflichen Tätigkeit resultiert. Rein private Aktivitäten fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten auch die Homeoffice-Arbeitsplätze einbezogen werden. Unfallmeldungen müssen dokumentiert werden, unabhängig davon, wo die Arbeit stattfindet. Im Leistungsfall ist nachzuweisen, dass der Unfall durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde.

Quelle: KomNet NRW

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