Hitzeschutz im Rettungsdienst: Maßnahmen für Wachräume und Einsatzkleidung

Der Rettungsdienst unterliegt bei der Hitzeprävention der ASR A3.5 mit einem Richtwert von maximal 26 Grad Celsius in Arbeitsstätten. Da die Schutzkleidung nicht gelockert werden kann, müssen Arbeitgeber durch Gefährdungsbeurteilung alternative Maßnahmen wie Pausen in beschatteten Bereichen und Getränkebereitstellung festlegen. Ab 30 Grad Celsius ist die Bereitstellung geeigneter Getränke verpflichtend.

Für die Praxis: Sicherheitsfachkräfte sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung konkrete Hitzeausgleichsmaßnahmen für Rettungswachen dokumentieren und mit dem Betriebsarzt abstimmen – besonders relevant, da die charakteristische Einsatzkleidung eine zusätzliche Wärmebelastung darstellt. Die Getränkebereitstellung ist ab bestimmten Temperaturschwellen nicht optional.

Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)

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