Pflegekräfte leiden bei großer Hitze selbst unter Gesundheitsrisiken und müssen gleichzeitig ihre Patienten intensiver versorgen, was zu Arbeitsverdichtung führt. Die BGW empfiehlt seit Mai 2024 betriebliche Hitzeschutzpläne, die Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Betreuten kombinieren. Arbeitgeber sollten ein abgestimmtes Maßnahmenbündel aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Regelungen umsetzen.
Für die Praxis: Pflegeeinrichtungen müssen ihre Gefährdungsbeurteilung um Hitzeaspekte erweitern, einschließlich psychischer Belastungen durch Konzentrationsstörungen. Ein betrieblicher Hitzeschutzplan sollte Raumverlegungen, Arbeitszeiten und mögliche Aufgabenreduktionen berücksichtigen. Die Maßnahmenpriorisierung folgt dem STOP-Prinzip: Technik vor Organisation vor PSA.
Quelle: BGW
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