Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die BG ETEM zahlt Hinterbliebenenleistungen, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod führt. Zu den Leistungen gehören Sterbegeld, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten, deren Höhe sich am Jahresarbeitsverdienst des Verstorbenen orientiert. Das Sterbegeld beträgt 2026 pauschal 6.780 Euro.

Für die Praxis: Für Sicherheitsverantwortliche relevant: Bei tödlichen Arbeitsunfällen sollte die sofortige Information der Unfallversicherung erfolgen, damit Hinterbliebene zeitnah ihre Ansprüche geltend machen können. Die Dokumentation des Arbeitsunfalls und die Kommunikation mit den Hinterbliebenen sind wichtige Unterstützungsaufgaben des Betriebs.

Quelle: etem (BG-ETEM-Magazin)

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