Die Anwesenheit von Ersthelfern im vermessungstechnischen Außendienst ist grundsätzlich erforderlich, wenn mehrere Mitarbeiter gemeinsam tätig sind. Die konkrete Anzahl legt der Arbeitgeber durch Gefährdungsbeurteilung fest, wobei auch Führerschein-Erste-Hilfe-Kurse seit 2017 anerkannt sind, sofern sie nicht älter als zwei Jahre und von zugelassenen Stellen durchgeführt wurden.
Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentiert werden, wie viele Ersthelfer auf Vermessungsfahrzeugen präsent sein müssen und ob Führerschein-Schulungen angerechnet werden können. Bei Abweichungen von Standardvorgaben ist Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger nötig. Die Verfügbarkeit von Ersthelfern muss auch unter Berücksichtigung von Urlaub und Krankheit geplant sein.
Quelle: KomNet NRW
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