ePA-App: Datenübernahme bis Jahresende erforderlich

Die elektronische Patientenakte (ePA) erfordert eine Bestätigung durch erneutes Anmelden bis 31. Dezember 2025, damit bestehende Inhalte erhalten bleiben. Wer diese Frist verpasst, verliert Zugriff auf bisherige Daten und muss sich neu registrieren. Die Maßnahme soll die sichere digitale Verwaltung von Gesundheitsdaten gewährleisten.

Für die Praxis: Für Betriebe mit arbeitsmedizinischer Betreuung oder Betriebsarzt-Strukturen relevant: Mitarbeiter sollten informiert werden, ihre ePA-Daten rechtzeitig zu sichern. Dies kann Teil der Gesundheitskommunikation im Betrieb sein, besonders wenn digitale Gesundheitsdokumente für arbeitsschutzrelevante Befunde genutzt werden.

Quelle: SVLFG

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.