DGUV Empfehlung Absturzgefahr löst G 41 als Eignungsuntersuchung ab

Die frühere DGUV Grundsatz G 41 wurde durch die DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr

Die frühere DGUV Grundsatz G 41 wurde durch die DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr

Für die Praxis: Betriebe mit Tätigkeiten in der Höhe müssen bei Personalentscheidungen weiterhin arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen durchführen – die Anforderungen sind strukturell vergleichbar mit der bisherigen G 41. Die aktuelle DGUV Empfehlung enthält ein neues Ablauf-Diagramm zur praktischen Umsetzung.

Quelle: KomNet NRW

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