Bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern genießen Beschäftigte gesetzlichen Unfallschutz – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Veranstaltung muss von der Unternehmensleitung getragen werden, alle Mitarbeitenden ohne Teilnahmepflicht einladbar sein und dem Betriebsklima dienen. Auch Vorbereitung, Auf- und Abbau sind versichert, nicht jedoch separate Wettkampfveranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis.
Für die Praxis: Arbeitgeber sollten bei der Planung von Betriebsveranstaltungen dokumentieren, dass sie die Versicherungskriterien erfüllen – insbesondere die Teilnahmeberechtigung aller Beschäftigten, die Leitung durch das Management und die Programmgestaltung. Dies stellt sicher, dass im Schadensfall der Unfallversicherungsschutz nachweisbar ist und Haftungsrisiken minimiert werden.
Quelle: Certo (VBG-Magazin)
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