BEM-Gespräche rechtssicher durchführen: Anforderungen und praktische Umsetzung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als…

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ein strukturiertes BEM-Gespräch dient nicht der Kontrolle, sondern der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Prävention. Die professionelle Dokumentation des BEM-Angebots ist vor allem bei krankheitsbedingten Kündigungen entscheidend für die arbeitsrechtliche Absicherung.

Für die Praxis: Arbeitgeber sollten BEM-Einladungen schriftlich und verständlich formulieren, die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich machen und alle Schritte nachvollziehbar dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit arbeitsplatzbezogenen Erkenntnissen aus dem BEM-Gespräch aktualisiert werden; die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Identifikation von Belastungsfaktoren und geeigneten Präventionsmaßnahmen.

Quelle: SiFa-flex Blog

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