Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ein strukturiertes BEM-Gespräch dient nicht der Kontrolle, sondern der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Prävention. Die professionelle Dokumentation des BEM-Angebots ist vor allem bei krankheitsbedingten Kündigungen entscheidend für die arbeitsrechtliche Absicherung.
Für die Praxis: Arbeitgeber sollten BEM-Einladungen schriftlich und verständlich formulieren, die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich machen und alle Schritte nachvollziehbar dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit arbeitsplatzbezogenen Erkenntnissen aus dem BEM-Gespräch aktualisiert werden; die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Identifikation von Belastungsfaktoren und geeigneten Präventionsmaßnahmen.
Quelle: SiFa-flex Blog
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