Der Arbeitgeber muss Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache durchführen. Für fremdsprachige Mitarbeiter bedeutet dies eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Unterweisung in der Muttersprache nötig ist, um das Verständnis zu sichern. Alternative Kommunikationsmittel wie Skizzen, Fotos oder Videos können bei Sprachbarrieren unterstützen.
Für die Praxis: Bei der jährlichen Unterweisung sollte dokumentiert werden, in welcher Sprache und Form die Inhalte vermittelt wurden. Der Arbeitgeber muss durch Verständnisfragen, Vorführenlassen oder Beobachtung prüfen, ob die Beschäftigten die Inhalte tatsächlich verstanden haben – unabhängig davon, in welcher Sprache unterwiesen wurde.
Quelle: KomNet NRW
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