Arbeitgeber muss UV-Schutzcreme bei Außendiensten bereitstellen

Beschäftigte im Außendienst, die täglich mehrere Stunden der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf kostenlose UV-Schutzmittel vom…

Beschäftigte im Außendienst, die täglich mehrere Stunden der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf kostenlose UV-Schutzmittel vom Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus den Grundpflichten des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV-Unfallverhütungsvorschrift, wonach UV-Schutzmaßnahmen als ergänzende Schutzvorsorge bereitgestellt werden müssen.

Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung für Außenarbeiten muss UV-Strahlung als Gefährdung dokumentiert und bewertet werden. Technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Kopfbedeckung, hautbedeckende Kleidung) haben Vorrang; Sonnenschutzcreme ist ergänzend kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Unterweisung zum richtigen Umgang und zur regelmäßigen Anwendung ist erforderlich.

Quelle: KomNet NRW

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.