Geändert: TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 561 zu krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen wurde überarbeitet.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 561 zu krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen wurde überarbeitet. Die Änderungen betreffen Anforderungen an Tätigkeiten mit solchen Stoffen.

Dokument TRGS 561
Änderung Geändert
Fundstelle https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-561

Für die Praxis: SiFas sollten die aktualisierten Vorgaben der TRGS 561 in ihre Gefährdungsbeurteilungen für Metallverarbeitungs- und verwandte Tätigkeiten einfließen lassen und Unterweisungsinhalte entsprechend anpassen.

Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)

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