Betriebliche Erste Hilfe bei mobiler Belegschaft organisieren

Ein Unternehmen mit überwiegend im Homeoffice tätigen Beschäftigten muss Ersthelfer benennen, obwohl nur wenige Personen regelmäßig vor Ort sind.

Ein Unternehmen mit überwiegend im Homeoffice tätigen Beschäftigten muss Ersthelfer benennen, obwohl nur wenige Personen regelmäßig vor Ort sind. Nach DGUV Vorschrift 1 ist bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten mindestens eine ausgebildete Ersthelferin oder ein Ersthelfer erforderlich. Die Lösung liegt in einer Kombination aus mehreren geschulten Personen und organisatorischer Abstimmung.

Für die Praxis: Betriebe sollten mehr Beschäftigte als rechnerisch erforderlich zu Ersthelfern ausbilden und deren Anwesenheitstage koordinieren. Bei unzureichender Verfügbarkeit sind Kooperationen mit anderen Betrieben im selben Gebäude oder eine Beratung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger sinnvoll.

Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)

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