Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern: 10-Jahres-Frist nach REACH

Nach der REACH-Verordnung müssen Akteure der Lieferkette alle erforderlichen Informationen einschließlich Sicherheitsdatenblätter und deren…

Nach der REACH-Verordnung müssen Akteure der Lieferkette alle erforderlichen Informationen einschließlich Sicherheitsdatenblätter und deren Vorgängerversionen für 10 Jahre aufbewahren. Eine längere Archivierung ist möglich, um betriebliche Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Die CLP-Verordnung sieht keine eigene Aufbewahrungsfrist vor.

Für die Praxis: Etablieren Sie ein Dokumentenmanagementsystem, das aktualisierte Sicherheitsdatenblätter mit Versionsnummern und Änderungsdatum speichert und ältere Versionen mindestens 10 Jahre verfügbar hält. Dies unterstützt die Nachvollziehbarkeit von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsentscheidungen im Audit- oder Schadensfall.

Quelle: KomNet NRW

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