KomNet NRW beantwortet die Frage, ob für die Lagerung von Sprühdosen über 20 kg ein technisch belüfteter Sicherheitsschrank notwendig ist. Bei Lagerung im Freien ist dieser nicht zwingend erforderlich, solange die Temperatur unter 50 °C bleibt. Eine Lagerung in geschlossenen Containern unterliegt dagegen strengeren Anforderungen an Belüftung und Explosionsschutz.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen zwischen Freilager und geschlossenen Containern unterscheiden: Nur bei Lagerung in Räumen oder Containern schreibt die TRGS 510 technische Belüftung vor. Für Freilagerung genügt Sonnenschutz gegen Erwärmung über 50 °C. Die erforderlichen Abstände zu Gebäuden müssen ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Quelle: KomNet NRW
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
