Schadstoffkontamination bei Feuerwehrleuten: Dokumentation nach TRGS 410-Vorbild

Feuerwehrleute sind bei Einsätzen unvermeidlichen Schadstoffkontaminationen wie Brandrückständen und Rauchgasen ausgesetzt.

Feuerwehrleute sind bei Einsätzen unvermeidlichen Schadstoffkontaminationen wie Brandrückständen und Rauchgasen ausgesetzt. Eine rechtssichere Dokumentation ähnlich einem Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 wird empfohlen, um Spätfolgen wie Krebserkrankungen nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation sollte Angaben zu Stoffen, Expositionshöhe und Häufigkeit enthalten und mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmt werden.

Für die Praxis: Betriebe der Berufsfeuerwehr sollten ein Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 als Vorlage nutzen und um feuerwehrspezifische Gefahrstoffe ergänzen. Für Vorfälle mit erhöhter Exposition ist eine fallbezogene Bewertung der Gefährdung erforderlich. Die Abstimmung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger sichert die Rechtssicherheit ab.

Quelle: KomNet NRW

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